Gerüst Miete Kosten – Standzeit & Vorhaltung
Die Standzeit (Gerüstmiete/Vorhaltung) von bis zu 4 Wochen ist in der Regel im Grundpreis enthalten. Jede weitere Woche kostet ca. 6 % der Auftragssumme (jedoch mindestens 100 € pro Woche). Bei einem Grundpreis von 2.000 € wären das 120 € pro Extra-Woche. Liegt der Grundpreis bei z.B. 1.200 €, greift der Mindestpreis von 100 € pro Woche.
So funktioniert die Gerüstmiete
Wenn Sie ein Gerüst beauftragen, mieten Sie es nicht einfach „pro Tag" – die Abrechnung funktioniert so:
- Grundpreis: Sie zahlen einen m²-Preis (ca. 7 €/m²) oder Pauschalpreis (ab ~1.200 €). Darin sind Auf-/Abbau und eine Grundstandzeit von bis zu 4 Wochen enthalten.
- Verlängerung: Brauchen Sie das Gerüst länger, wird wochenweise nachberechnet – deutlich günstiger als der Erstaufbau.
- Abbau: Nach Projektende wird das Gerüst abgebaut und abgeholt – diese Kosten sind im Grundpreis inklusive.
Was kostet zusätzliche Standzeit?
| Standzeit | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Bis 4 Wochen | Im Grundpreis inkl. | Standard bei den meisten Anbietern |
| Woche 5–8 | 6 % der Auftragssumme / Wo. | Mindestens jedoch 100 € pro Woche |
| Ab Woche 9 | Verhandlungssache | Bei langer Standzeit → Monats- oder Projektpauschale verhandeln |
Rechenbeispiel
Grundpreis reicht
- Fläche250 m²
- Grundpreis2.000 € (à 7 €/m²)
- Extra-Kostenkeine
2 Extra-Wochen
- Fläche250 m²
- Zuschlag2 × 120 € (6% v. 2.000)
- Gesamt2.240 €
6 Extra-Wochen
- Fläche250 m²
- Zuschlag6 × 120 € (6% v. 2.000)
- TippProjektpauschale verhandeln!
Tipps zur Standzeit
💡 So halten Sie die Standzeit kurz
- Alle Gewerke (Maler, Dachdecker, Fensterbauer) gleichzeitig koordinieren
- Materiallieferungen vor Gerüstaufbau organisieren
- Wetterfenster realistisch einplanen (Kein Streichen bei Regen)
- Standzeit-Zuschlag vorab im Angebot klären
- Bei langen Projekten (>6 Wochen): Pauschale für Gesamtstandzeit verhandeln
Typische Standzeit-Fallen
- Gewerke nicht koordiniert: Wenn der Maler fertig ist und der Dachdecker erst 2 Wochen später kommt, läuft die Standzeit weiter
- Wetter nicht eingeplant: Im Frühling/Herbst können Regentage das Projekt um Wochen verzögern
- Nachbestellung vergessen: Verlängerung nicht rechtzeitig angemeldet → ggf. höherer Zuschlag
Profi-Details
Ja. „Vorhaltung" und „Miete" werden synonym verwendet. In Leistungsverzeichnissen (LV) steht oft „Vorhaltung", in der Praxis sagt man „Standzeit" oder „Miete". Gemeint ist immer die Zeit, die das Gerüst am Gebäude steht.
Ja. Nach DGUV Vorschrift 38 und BetrSichV muss ein Gerüst regelmäßig auf seine Standsicherheit geprüft werden – insbesondere nach starkem Wind, Frost oder längerer Standzeit. Die Prüfung übernimmt in der Regel der Gerüstersteller.
Weiterführend
Häufige Fragen zur Standzeit
Im Grundpreis sind meist 2–4 Wochen enthalten. Gegen Zuschlag kann es beliebig lange stehen, solange es regelmäßig geprüft wird.
Ca. 6 % der Auftragssumme, jedoch immer mindestens 100 € pro Woche.
Ja, besonders bei längeren Projekten sollten Sie eine Gesamtpauschale verhandeln.
Die meisten Anbieter verlängern problemlos. Klären Sie vorab den Wochenzuschlag.
Kein Unterschied – die Begriffe werden in der Branche synonym verwendet.
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