Gerüst Genehmigung Gehweg – Kosten & Ablauf

Kurzantwort

Steht das Gerüst auf einem öffentlichen Gehweg oder einer Straße, brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Stadt 50 bis 300 €. Dazu kommen laufende Nutzungsgebühren (2–10 €/m²/Monat). Rechnen Sie mit 1–3 Wochen Bearbeitungszeit. Die Kosten werden an den Kunden weitergegeben.

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Wann brauche ich eine Genehmigung?

Kosten nach Stadt (NRW)

Stadt Verwaltungsgebühr Nutzungsgebühr (ca.) Hinweis
Köln 100 – 250 € 2,50 – 5 €/m²/Monat Online-Antrag möglich
Düsseldorf 75 – 200 € 3 – 6 €/m²/Monat Amt für Verkehrsmanagement
Dortmund 50 – 150 € 2 – 4 €/m²/Monat Straßenverkehrsrechtliche Anordnung extra
Essen 60 – 180 € 2 – 5 €/m²/Monat Tiefbauamt zuständig
Duisburg 50 – 150 € 2 – 4 €/m²/Monat Bürgerservice-Portal
Bochum 50 – 150 € 2 – 4 €/m²/Monat Straßenamt
Bonn 60 – 200 € 3 – 5 €/m²/Monat Online-Antrag

Richtwerte basierend auf Recherche kommunaler Gebührenordnungen. Tatsächliche Gebühren können variieren. → Methodik

Ablauf der Genehmigung

  1. Antrag stellen: Beim zuständigen Amt (Straßenamt / Ordnungsamt / Tiefbauamt) – oft online möglich
  2. Unterlagen einreichen: Lageplan mit Gerüstposition, Grundriss, ggf. Verkehrszeichenplan
  3. Bearbeitungszeit: 1–3 Wochen (in manchen Städten länger)
  4. Genehmigung erhalten: Sondernutzungserlaubnis mit Auflagen (z. B. Beleuchtung, Gehwegbreite)
  5. Gerüst aufstellen: Erst nach Erhalt der Genehmigung!

Achtung

  • Ohne Genehmigung → Bußgeld: Ordnungswidrig, kann mehrere hundert Euro kosten
  • Gehweg ganz gesperrt: Fußgängerumleitung muss ggf. organisiert werden → extra Kosten
  • Halteverbot für LKW: Separater Antrag und Schilder nötig (50–200 € extra)
  • Beleuchtungspflicht: Bei Gerüsten am Straßenrand ist nachts Beleuchtung vorgeschrieben

Checkliste Genehmigung

  • Prüfen: Steht das Gerüst auf öffentlichem Grund?
  • Zuständiges Amt ermitteln (Stadt/Gemeinde)
  • Antrag rechtzeitig stellen (mind. 2–3 Wochen vor Baubeginn)
  • Lageplan und Grundriss vorbereiten
  • Klären: Wer stellt den Antrag – Sie oder der Gerüstbauer?
  • Kosten einplanen (Verwaltung + Nutzungsgebühr)

Weiterführend

Häufige Fragen zur Genehmigung

Ja, wenn das Gerüst auf öffentlichem Gehweg oder Straße steht (auch teilweise).

Verwaltungsgebühr: 50–300 €. Plus Nutzungsgebühr nach Fläche und Dauer.

In der Regel der Gerüstbauer oder der Auftraggeber. Vorab klären!

1–3 Wochen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Baubeginn.

Bußgeld und ggf. Entfernung des Gerüsts auf Kosten des Aufstellers.

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